Häufig gestellte Fragen
Hier findest Du unsere Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden rund um den Einkauf und Service Deines WINORA Fahrrads.
Häufige Fragen zum Service
Grundsätzlich ist in einem Schadensfall Dein autorisierter WINORA Fachhändler immer Dein zentraler Ansprechpartner. Er nimmt den Schaden auf und setzt sich mit uns in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Der Fachhändler übernimmt auch die weitere Koordination, wie die terminliche Abstimmung sowie die eigentliche Reparatur.
Für die reibungslose Abwicklung ist immer die Vorlage der vollständigen Kaufbelege und Fahrzeugpapiere nötig. Der Fachhändler wird sich dann, wenn nötig, für eine weitere Abwicklung mit uns in Verbindung setzen.
Beim Kauf Deines WINORA Bikes hast du mit dem Fachhändler einen Vertrag geschlossen. Bei Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen sowie allen sonstigen Service-Fragen ist daher dieser Händler Dein erster Ansprechpartner.
Wenn Du für die Einreichung eines Schadens an Deinem WINORA Fahrrad einen anderen WINORA Händler als den damaligen, verkaufenden Händler beauftragen solltest (z.B. durch Umzug), herrscht kein Unterschied zu der Handhabe als würde die Einreichung über den ursprünglich verkaufenden Händler getätigt werden.
Auch hier ist der Verkäufer Dein zentraler Ansprechpartner, der sich um die Bewertung und Abwicklung des Schadens kümmern wird. Setze Dich am besten so schnell wie möglich mit ihm in Verbindung.
Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob Du Dein WINORA von privat oder von einem Händler gebraucht gekauft hast:
Kauf von Privat: Beim Privatverkauf kann die Haftung für Sachmängel grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies hängt vom Kaufvertrag ab. Bei einem Schadensfall stellt sich die Frage, ob das Bike noch innerhalb der Gewährleistungsfrist ist. Dazu ist eine Originalrechnung mit eindeutiger Zuordnung (z.B. Rahmennummer) unabdingbar. Wir empfehlen daher, bei einem Privatkauf immer darauf zu achten, eine Originalrechnung des Neurads zu erhalten.
Gewerblicher Verkäufer: Ein gewerblicher Verkäufer haftet dagegen gegenüber Privatkunden über zwei Jahre. Er kann die Frist vertraglich auf ein Jahr begrenzen, darf seine Sachmangelhaftung jedoch nicht ganz ausschließen.
Das komplette Rad hat eine gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren. Ausgenommen hierbei sind die Verschleißteile, nähere Infos bezüglich der Verschleißteile findest Du in der Bedienungsanleitung Deines WINORAs.
Auf Rahmen erhält der Erstbesitzer bei ordentlich eingehaltenem Serviceintervall (Nachweis & Eintragung auf den letzteren Seiten der Bedienungsanleitung) eine Herstellergarantie von 5 Jahren ab Kaufdatum.
Mehr Informationen findest Du hier.
Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftung des Verkäufers für Sachmängel innerhalb einer Zeit von 2 Jahren. Die Garantie hingegen ist eine vom Hersteller oder Verkäufer freiwillig und individuell gestaltete eingeräumte Leistung.